Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Was sich für Eigentümer ändern soll

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Was sich für Eigentümer ändern soll

Beim Heizungstausch in Deutschland soll es künftig wieder mehr Wahlmöglichkeiten geben. Der Bundestag hat eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen, die einige der bisherigen Vorgaben deutlich verändert. Bevor die neuen Regelungen tatsächlich in Kraft treten können, muss allerdings noch der Bundesrat zustimmen.

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die bisherige 65-Prozent-Regel. Diese soll in ihrer bisherigen Form entfallen. Eigentümer könnten damit auch künftig neue Gas- oder Ölheizungen einbauen. Allerdings bedeutet das nicht, dass fossile Heizungen dauerhaft ohne weitere Vorgaben betrieben werden können.

Schrittweise mehr klimafreundliche Brennstoffe

Statt einer festen Vorgabe für erneuerbare Energien beim Einbau soll künftig stärker auf einen schrittweisen Umstieg gesetzt werden.

Ab 2029 sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen einen vorgeschriebenen Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen. Dieser soll zunächst bei 10 Prozent liegen und anschließend schrittweise steigen. Bis 2040 ist ein Anteil von 60 Prozent vorgesehen.

Hierfür kommen beispielsweise Biomethan, Bio-Heizöl und perspektivisch auch Wasserstoff infrage.

Was bedeutet das für Eigentümer?

Für Hauseigentümer könnte die Neuregelung zunächst mehr Freiheit bei der Entscheidung für eine neue Heizungsanlage bedeuten. Gleichzeitig sollte bei einer Investition nicht ausschließlich auf die Anschaffungskosten geschaut werden.

Wer heute eine Gas- oder Ölheizung einbaut, muss auch berücksichtigen, wie sich die gesetzlichen Anforderungen und insbesondere die Kosten der benötigten klimafreundlichen Brennstoffe in den kommenden Jahren entwickeln.

Ab 2028 soll zudem eine Grün­gas- beziehungsweise Grünheizölquote dazu beitragen, das Angebot erneuerbarer Brennstoffe auszubauen.

Auch Vermieter und Mieter sind betroffen

Die Reform sieht außerdem Änderungen bei der Verteilung bestimmter Heizkosten vor. Vermieter sollen sich künftig stärker an einzelnen Kostenpositionen beteiligen.

Ab 2028 ist eine hälftige Beteiligung der Vermieter an bestimmten Netzentgelten und CO?-Kosten vorgesehen. Ab 2029 soll dies auch die Mehrkosten klimafreundlicher Brennstoffe betreffen.

Gleichzeitig sollen die bestehenden staatlichen Förderprogramme für den Heizungstausch angepasst und teilweise reduziert werden.

Mehr Wahlfreiheit – aber weiterhin genau rechnen

Für Immobilieneigentümer bedeutet die geplante Reform vor allem eines: Die Entscheidung für das zukünftige Heizsystem könnte wieder flexibler werden.

Eine neue Gas- oder Ölheizung kann dadurch zwar weiterhin eine Option sein, sollte aber nicht automatisch die wirtschaftlichste Lösung darstellen. Anschaffungskosten, zukünftige Brennstoffpreise, gesetzliche Vorgaben, Fördermöglichkeiten und der energetische Zustand des Gebäudes sollten gemeinsam betrachtet werden.

Gerade bei einem geplanten Kauf, Verkauf oder einer Modernisierung einer Immobilie lohnt es sich daher, die weitere Entwicklung der gesetzlichen Vorgaben im Blick zu behalten.

Hinweis: Die Neuregelung ist noch nicht endgültig in Kraft. Vor einer konkreten Investitionsentscheidung sollte daher immer der jeweils aktuelle Gesetzesstand geprüft werden.

Foto: KI generiert

04. September 2026

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und rufen Sie gerne zurück.

Sprechen Sie uns an