Energieverbrauchsausweis
für den Verkauf oder die Vermietung Ihrer ImmobilieBeim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie spielt der Energieverbrauchsausweis eine zentrale Rolle. Dieses Dokument liefert potenziellen Käufern oder Mietern wichtige Informationen über die energetische Qualität eines Gebäudes und ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer eine Immobilie vermarktet, sollte sich rechtzeitig mit den Anforderungen und Inhalten des Ausweises vertraut machen.
Suchprofil allgemeine AnfrageWas ist ein Energieverbrauchsausweis?
Der Energieverbrauchsausweis ist eine von zwei zulässigen Formen des Energieausweises (die andere ist der Energiebedarfsausweis). Er basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und gibt somit einen realitätsnahen Überblick über den Energiebedarf des Gebäudes im Alltag. Der Ausweis enthält Kennwerte zum Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr sowie Angaben zur Heizungsart und den Energieträgern.
Ein Farbskala-System – von grün (energieeffizient) bis rot (weniger effizient) – erleichtert die Bewertung. Zudem sind Empfehlungen zur energetischen Verbesserung des Gebäudes enthalten, was insbesondere für Käufer und Investoren interessant sein kann.
Wann ist ein Energieverbrauchsausweis erforderlich?
Sowohl Verkäufer als auch Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, einen Energieausweis spätestens beim Besichtigungstermin vorzulegen – und bei Vertragsabschluss zu übergeben. Die Pflicht zur Vorlage ergibt sich aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit November 2020 in Kraft ist.
Ein Energieverbrauchsausweis kann nur erstellt werden, wenn mindestens fünf Wohnungen vorhanden sind oder bei bestehenden Wohngebäuden, die bereits über ausreichende Verbrauchsdaten verfügen. Für Neubauten oder umfassend modernisierte Gebäude ist hingegen ein Bedarfsausweis erforderlich.
Makler sollten ihre Kunden frühzeitig auf diese Verpflichtung hinweisen, um mögliche Bußgelder und Verzögerungen beim Verkaufs- oder Vermietungsprozess zu vermeiden. Ein professionell erstellter Energieausweis stärkt zudem das Vertrauen potenzieller Interessenten.
Zusammenfassung in 10 Stichpunkten
- Gesetzlich vorgeschriebener Nachweis bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien.
- Gibt den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre an.
- Farbskala von A+ (grün) bis H (rot) für schnelle Einschätzung.
- Nur zulässig bei vorhandenen Verbrauchsdaten und größeren Wohngebäuden.
- Pflicht zur Vorlage spätestens bei der Besichtigung.
- Enthält auch Empfehlungen zur energetischen Verbesserung.
- Gültigkeit: 10 Jahre.
- Relevanz für Käufer, Mieter und Investoren zur Kostenabschätzung.
- Bestandteil jeder Immobilienanzeige laut GEG.
- Bußgelder bei fehlendem oder fehlerhaftem Energieausweis möglich.

Markus Keusch
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