Energieausweis
für den Verkauf oder die Vermietung Ihrer ImmobilieBeim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie ist der Energieausweis ein unverzichtbares Dokument. Er gibt potenziellen Käufern oder Mietern einen Überblick über die energetische Qualität des Gebäudes und ermöglicht so einen transparenten Vergleich mit anderen Immobilien. Seit der Energieeinsparverordnung (EnEV) und ihrer Nachfolgerin, dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), ist der Energieausweis in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
Suchprofil allgemeine AnfrageDie zwei Arten des Energieausweises
Der Energieausweis enthält zentrale Informationen zum Energiebedarf oder -verbrauch einer Immobilie sowie Empfehlungen zur energetischen Sanierung. Dabei wird zwischen dem Bedarfsausweis (auf Basis technischer Gebäude- und Anlagendaten) und dem Verbrauchsausweis (auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten Jahre) unterschieden. Welche Variante erforderlich ist, hängt unter anderem vom Baujahr und der Art der Immobilie ab.
Bedarfsausweis VerbrauchsausweisWann ist der Energieausweis erforderlich?
Der Energieausweis muss pätestens zur Besichtigung vorgelegt werden – entweder in Papierform oder digital. Die wichtigsten Kennwerte, wie Endenergiebedarf oder Energieeffizienzklasse, müssen bereits in Immobilienanzeigen genannt werden. Eigentümer, die gegen diese Pflicht verstoßen, riskieren Bußgelder.
Für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Baujahr vor 1977 ist in der Regel ein Bedarfsausweis erforderlich, sofern keine energetische Sanierung durchgeführt wurde. Neubauten benötigen grundsätzlich einen Bedarfsausweis. Für alle anderen Immobilien kann meist ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden.
Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Bei umfangreichen Sanierungen sollte ein neuer Ausweis erstellt werden, um die verbesserten Werte korrekt abzubilden und bei der Vermarktung zu nutzen.
Zusammenfassung in 10 Stichpunkten
- Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben bei Verkauf und Vermietung.
- Gültigkeit: 10 Jahre.
- Zwei Arten: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.
- Bedarfsausweis für unsanierte Altbauten oder Neubauten erforderlich.
- Angaben aus dem Ausweis müssen bereits in Immobilienanzeigen genannt werden.
- Spätestens zur Besichtigung muss der Ausweis vorliegen.
- Dokumentiert den energetischen Zustand der Immobilie.
- Enthält Empfehlungen zur energetischen Sanierung.
- Verstöße gegen die Ausweispflicht können mit Bußgeldern geahndet werden.
- Professionelle Erstellung durch qualifizierte Energieberater oder Architekten empfohlen.

Markus Keusch
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