Wohnflächen­berechnung

Wohnflächen­berechnung

für den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie

Die Wohnflächenberechnung ist ein zentraler Bestandteil bei der Vermarktung von Immobilien – sei es zum Verkauf oder zur Vermietung. Sie bestimmt maßgeblich den Wert, die Miet- oder Kaufpreise sowie die Vergleichbarkeit von Objekten. Eine präzise und nachvollziehbare Wohnflächenangabe ist nicht nur aus rechtlicher Sicht wichtig, sondern auch für die Vertrauensbildung zwischen Anbieter und Interessent.

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Wohnflächenberechnung für den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie - Immobilien Markus Keusch aus Achim bei Bremen
Immobilienwertermittlung und Verkehrswertermittlung	in Achim, Bremen und umzu - Immobilienmakler Markus Keusch

Rechtsgrundlagen und Methoden

In Deutschland gibt es verschiedene Methoden zur Berechnung der Wohnfläche. Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist dabei die am häufigsten genutzte rechtliche Grundlage. Sie gilt insbesondere für öffentlich geförderten Wohnraum, wird aber auch im privaten Bereich häufig angewendet. Alternativ kann auch die DIN 277 verwendet werden, insbesondere im gewerblichen Immobilienbereich oder bei Neubauten.

Die WoFlV legt fest, welche Räume und Flächen zur Wohnfläche zählen. Dazu gehören:

  • Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer
  • Küche, Bad, Flur
  • Nebenräume innerhalb der Wohnung

Nicht oder nur anteilig angerechnet werden:

  • Balkone, Terrassen (i. d. R. zu 25 %, bei hochwertiger Ausführung bis zu 50 %)
  • Dachschrägen unter 1 Meter Höhe (nicht anrechenbar) bzw. zwischen 1 und 2 Metern (nur anteilig)
  • Kellerräume, Heizungsräume und Garagen (nicht anrechenbar)

Bedeutung der korrekten Wohnflächenangabe

Eine falsche Angabe der Wohnfläche kann rechtliche und finanzielle Folgen haben. Im Mietrecht kann eine Wohnflächenabweichung von mehr als 10 % zur Mietminderung oder Rückforderung führen. Beim Immobilienverkauf kann sie einen Sachmangel darstellen und den Käufer zur Nachbesserung oder Minderung berechtigen.

Praktische Tipps

  • Eine professionelle Wohnflächenberechnung durch einen Architekten oder Sachverständigen schafft Rechtssicherheit.
  • Bei Altbauten empfiehlt sich ein Aufmaß vor Ort, da Baupläne oft ungenau oder veraltet sind bzw. nicht mehr vorliegen.
  • Transparenz gegenüber Interessenten schafft Vertrauen und kann Verkaufschancen erhöhen.

Zusammenfassung in 10 Stichpunkten

  • Wohnfläche bestimmt Wert und Preis von Immobilien.
  • Rechtsgrundlage meist die Wohnflächenverordnung (WoFlV).
  • Anrechenbare Flächen: Wohn- und Schlafräume, Küche, Bad etc.
  • Teilweise anrechenbar: Balkone, Terrassen, Dachschrägen.
  • Nicht anrechenbar: Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Garagen.
  • Alternative Methode: DIN 277, besonders im Gewerbe- und Neubausektor.
  • Abweichungen über 10 % können rechtliche Folgen haben.
  • Professionelles Aufmaß schafft Sicherheit und schützt vor Streitigkeiten.
  • Transparenz bei Flächenangaben erhöht Vertrauen und Marktchancen.
  • Wohnflächenberechnung ist Pflicht bei Miet- oder Verkaufsanzeigen.

Markus Keusch
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