Geldwäschegesetz (GWG)

Geldwäschegesetz (GWG)

beim Immobilienverkauf und bei der Vermietung

Das Geldwäschegesetz (GWG) spielt eine zentrale Rolle im deutschen Immobiliensektor. Es dient dem Schutz vor illegalen Finanztransaktionen und verpflichtet insbesondere Immobilienmakler zu umfassenden Maßnahmen zur Identifizierung und Dokumentation von Kunden und Geschäftsvorgängen. Für Käufer, Verkäufer, Vermieter und Mieter bedeutet das: Auch bei scheinbar alltäglichen Transaktionen wie dem Verkauf oder der Vermietung von Immobilien kann eine Identitätsprüfung durch den Makler notwendig werden.

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Warum gilt das GWG auch bei Immobiliengeschäften?

Immobilien gelten als besonders anfällig für Geldwäsche, da große Summen bewegt werden und sich Kapital leicht in rechtlich schwer nachverfolgbare Werte umwandeln lässt. Um kriminellen Aktivitäten vorzubeugen, müssen Immobilienmakler bestimmte Pflichten erfüllen, sobald ein sogenanntes "pflichtiges Geschäft" vorliegt. Dazu zählen unter anderem:

  • die Vermittlung von Kaufverträgen,
  • Mietverträge ab einer Monatsmiete von über 10.000 Euro,
  • sowie die Beteiligung an Finanzierungs- oder Bezahlprozessen im Rahmen von Immobilientransaktionen.

Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme, wenn ein ernsthaftes Interesse am Immobiliengeschäft vorliegt, ist der Makler gesetzlich verpflichtet, die Identität der beteiligten Parteien zu überprüfen und zu dokumentieren. Dazu zählen etwa der Personalausweis bei Privatpersonen oder der Handelsregisterauszug bei Unternehmen.

Welche Pflichten ergeben sich für Immobilienmakler?

Die wichtigsten Pflichten nach dem GWG für Immobilienmakler umfassen:

  • Identitätsprüfung: Erfassung und Dokumentation der persönlichen Daten aller Vertragspartner.
  • Aufbewahrungspflichten: Die erhobenen Daten müssen für mindestens fünf Jahre sicher gespeichert werden.
  • Verdachtsmeldung: Liegen Hinweise auf Geldwäsche vor, muss dies der FIU (Financial Intelligence Unit) gemeldet werden – auch ohne Wissen des Kunden.
  • Risikobewertung: Makler sind verpflichtet, jedes Geschäft individuell auf ein potenzielles Risiko der Geldwäsche hin zu prüfen.

Für Kunden bedeutet das in der Praxis: Die Mitwirkung bei der Identitätsfeststellung ist Voraussetzung für die weitere Zusammenarbeit. Eine Verweigerung kann zur Beendigung des Vermittlungsprozesses führen.

Der Schutz vor Geldwäsche betrifft uns alle – durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben leisten auch Makler und ihre Kunden einen wichtigen Beitrag zur Integrität des Immobilienmarktes.

Zusammenfassung: 10 wichtige Punkte zum GWG in der Immobilienbranche

  • Das GWG gilt auch für Immobilienmakler bei Verkauf und Vermietung.
  • Identitätsprüfungen sind bereits beim Erstkontakt verpflichtend.
  • Mietverträge ab 10.000 Euro Monatsmiete unterliegen dem GWG.
  • Personalausweis oder Handelsregisterauszug sind vorzulegen.
  • Makler müssen alle Daten fünf Jahre aufbewahren.
  • Verdachtsmomente sind der Financial Intelligence Unit (FIU) zu melden.
  • Auch Barzahlungen in großen Summen unterliegen besonderen Prüfungen.
  • Ohne Mitwirkung bei der Identifizierung ist keine Vermittlung möglich.
  • Das GWG schützt vor Missbrauch durch Geldwäsche.
  • Immobilienmakler tragen eine zentrale Verantwortung für die Transparenz im Immobiliensektor.

Markus Keusch
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