Die dunkle Jahreszeit steht bevor – und damit auch die Zeit, in der man sich über zusätzliche Sicherheit Gedanken macht. Gerade jetzt lohnt sich ein gezielter Herbst-Check deiner Überwachungskamera(s). Denn ein häufiger Fehler kann dich sonst teuer zu stehen kommen.
Ist Videoüberwachung auf dem eigenen Grundstück erlaubt?
Grundsätzlich ja – aber mit Einschränkungen:
- Die Kamera darf ausschließlich auf dein eigenes Grundstück gerichtet sein.
- Der öffentliche Bereich oder das Grundstück der Nachbarn darf nicht erfasst werden.
- Der Zweck der Überwachung (z. B. Schutz vor Vandalismus oder Einbruch) muss nachvollziehbar und verhältnismäßig sein.
Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Gelnhausen bestätigt: Eine Kamera, die Teile des Nachbargrundstücks einsehen kann, ist unzulässig. Daher muss die Installation so erfolgen, dass eine unbeabsichtigte Mitüberwachung verhindert wird.
Hinweisschild: Pflicht, kein Extra
In den meisten Fällen ist ein Hinweis auf die Überwachung zwingend erforderlich – nicht nur aus Höflichkeit, sondern wegen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Denn durch deine Kamera können personenbezogene Daten von Dritten (z. B. Besucher, Nachbarn, Postboten) erfasst werden.
Ein ordnungsgemäßes Hinweisschild sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
- Verantwortliche Person oder Stelle (Name + Kontaktmöglichkeiten)
- Zweck der Überwachung
- Rechtsgrundlage (z. B. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
- Hinweis auf das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO
- Gegebenenfalls Verweis zu einer ausführlichen Datenschutzerklärung
Solche DSGVO-konforme Schilder kannst du fertig online kaufen oder im Baumarkt finden.
Mögliche Folgen bei Verstößen
Ein unsachgemäßer Einsatz von Kameras kann unangenehme Konsequenzen haben:
- Abmahnungen durch Nachbarn
- Bußgelder von Datenschutzbehörden (theoretisch bis zu 20 Mio. €, in der Praxis meist geringer, aber dennoch relevant)
- Zivilrechtliche Ansprüche wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten
Deine Checkliste für den Kamerabetrieb im Herbst
Damit du rechtlich und technisch auf der sicheren Seite bist, solltest du folgendes prüfen:
- Kamerawinkel kontrollieren: Stelle sicher, dass nur dein Grundstück aufgenommen wird.
- Hinweisschild montieren: Einige Meter vor dem überwachten Bereich deutlich sichtbar anbringen.
- Zweck dokumentieren: Notiere dir, aus welchem Grund du filmst (z. B. Lage in einem Einfahrtsbereich).
- Speicherung regeln: Lösche die Aufnahmen regelmäßig – spätestens nach 72 Stunden, sofern kein Vorfall vorliegt.
- Kein öffentlicher Livestream: Die Livebilder dürfen nicht öffentlich zugänglich sein.
Fazit
Videoüberwachung auf dem eigenen Grundstück ist grundsätzlich erlaubt – aber nur unter klaren Bedingungen. Ein korrektes Hinweisschild ist kein „nice to have“, sondern rechtliches Muss. Wer bei der Installation und im Betrieb sorgfältig vorgeht, schützt nicht nur sein Eigentum, sondern auch sich selbst vor rechtlichen Problemen.
15. Oktober 2025


